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Verkaufskonditionen

DRITTLEISTUNGEN
Fotoshootings und zeitintensive Illustrationen, Materialrecherchen, Markenschutz und Marken-Recherchen, Prototypen und Dummies sind im Angebot nicht enthalten, Kosten werden bei Bedarf nachgereicht.

AGBS
INHALTE: Inhalte werden vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Wird der geschätzte Arbeitsaufwand überschritten, wird das Volumen in gegenseitiger Absprache angepasst.

NUTZUNGSRECHTE
Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte/Lizenzbestimmungen verbleiben bei den Urhebern. Der Auftragnehmer hat das Recht, grafische Arbeiten für Eigenwerbung zu nutzen.

REKLAMATIONEN
Reklamationen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Übergabe der Leistung entgegengenommen. Bei Abbruch der Zusammenarbeit werden die dem Beauftragten entstandenen Spesen in Rechnung gestellt.

FIRMENDATEN
BEYONDGREEN GmbH | Pillhof 51 | 39057 Eppan (BZ) Italy | Tel. +39 0471 631 576 info@beyondgreen.it | www.beyondgreen.it | MwSt. IT02976950218

RECHTE
Die Nutzungsrechte der Endprodukte sind zeitlich und geographisch uneingeschränkt, sofern nicht anders explizit kommuniziert. Die Rechte der vom Kunden gelieferten Daten, Materialien liegen beim jeweiligen Urheber und werden auf Verantwortung des Kunden verarbeitet. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Begleichung der Honorare. Beyond Green GmbH behält sich das Recht vor, das Endprodukt als Referenz zu Marketingzwecken (Website, Onlinemarketing, Präsentationen, Vorträge) zu verwenden.

DATENSCHUTZ & IT SICHERHEIT
Sie enthalten Know-how, das Sie von Ihren Mitbewerbern unterscheidet. Dessen sind wir uns bewusst und behandeln deshalb jede Art von Daten mit größter Sorgfalt und Respekt.

VERSCHWIEGENHEIT
Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen vor dem Einsatz unserer Dienstleistungen verlangen, dass wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung (non-disclosure agreement oder NDA genannt) unterzeichnen, um die Rechte an geistigem Eigentum und die Vertraulichkeit ihrer Geschäftsprozesse/Know how zu gewährleisten.
Wir behandeln Ihre Projekte und Informationen auch ohne NDA mit größter Vertraulichkeit und Diskretion.
Wir behandeln die Daten unserer Kunden genauso, wie wir es selbst von einem Dienstleister erwarten würden.
Falls Sie dennoch von einer Verschwiegenheitsvereinbarung Gebrauch machen möchten, sind wir gerne dazu bereit gemeinsam ein Dokument zu erarbeiten, welches beide Parteien zufriedenstellen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Erfüllung des Vertrages setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Beyond Green GmbH voraus und erfordert eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit, damit die Beyond Green GmbH die Interessen des Auftraggebers wirksam wahrnehmen kann. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und Beyond Green GmbH und für alle Aufträge über Beratungsleistung, Design, Konzeption, Visualisierung, Film und Animation sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag und dem Leistungsverzeichnis. Liegt kein schriftlicher Auftrag vor, so gilt das Honorarangebot von Beyond Green GmbH als Grundlage für den Auftrag.

1) Angebote, Annahme und Entwürfe
Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend, unverbindlich und verlieren automatisch nach Ablauf einer Frist von einem Monat ihre Gültigkeit. Alle Preise in Euro, ab Werk und unter dem Vorbehalt, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei pauschalen Projektangeboten ist im Angebot die konkrete Anzahl der Entwürfe sowie der bereits im Angebotspreis enthaltenen Korrekturdurchgänge aufgeführt. Weitere vom Kunden gewünschte Entwürfe und / oder Korrekturdurchgänge werden von Beyond Green GmbH separat nach tatsächlichem Arbeitsaufwand (Stunden-satz) berechnet.
Die verbindliche Annahme des Angebots erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden bzw. spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von Beyond Green GmbH. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. Mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Beyond Green GmbH schriftlich bestätigt werden.
Nach dem Beginn der im Auftrag definierten Leistungen durch die Beyond Green GmbH ist eine Auftragsstornierung – gleich in welchem Umfang – nicht mehr möglich. Konzeptarbeiten, Skizzen, Entwürfe, Recherchen, Textarbeiten, Rohschnitte, Prototypen, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind und Vorarbeiten, die zu einem Auftrag benötigt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung kommt. Dem Angebot hinzugefügte Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht (siehe dazu zusätzlich Punkt 11 der AGBs).

2) Pflichten von der Beyond Green GmbH
Die Beyond Green GmbH ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erfüllen. Im Rahmen der vereinbarten Leistung hat die Beyond Green GmbH die Pflicht, den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgabe wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Wenn erkennbar wird, dass die erwarteten Kosten und Termine nicht unwesentlich überschritten werden, ist die Beyond Green GmbH verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Verlangen hat die Beyond Green GmbH jederzeit über die entstandenen und noch zu erwartenden Kosten Auskunft zu erteilen. Nach Beendigung der Leistung durch die Beyond Green GmbH und nach deren Honorierung, ist die Beyond Green GmbH nicht verpflichtet Rohdaten von intern erstellten Videos (Filmen), Animationen, graphischen Arbeiten und der gleichen auszuhändigen. Es besteht keine über den Leistungszeitraum hinaus gehende Aufbewahrungspflicht seitens der Beyond Green GmbH.

3) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungserbringung zu fördern und alle anstehenden Fragen unverzüglich zu entscheiden. INHALTE: Inhalte werden vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Wird der geschätzte Arbeitsaufwand überschritten, wird das Volumen in gegenseitiger Absprache angepasst.

Bei Bedarf schafft der Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung notwendig sind, stellt im Bedarfsfalle die notwendigen Arbeitsräume zur Verfügung und ermöglicht den Mitarbeitern von der Beyond Green GmbH Zutritt zu seinen Betriebsräumen. Sollte die Benutzung von Betriebsgeräten des Auftraggebers notwendig sein (z.B. für Filmaufnahmen), wird hierfür eine Absprache getroffen.

4) Haftung der Beyond Green GmbH
Die Beyond Green GmbH haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden, bzw. in deren Einflussbereich liegen. Weiters haftet die Beyond Green GmbH nicht für die vom Auftraggeber oder Dritten erhaltenen Angaben, Daten, Informationen und Unterlagen und die in der Folge daraus gezogenen schriftlichen und/oder mündlichen Schlussfolgerungen, in Bezug auf Authentizität, Ursprung, Gültigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit. Schriftliche und/ mündliche Aussagen in Präsentationen und Unterlagen von der Beyond Green GmbH, welche sich auf aktuelle Marktbedingungen und -daten stützen und damit einem kontinuierlichen, marktbedingten Wandel unterliegen, begründen keinerlei Verpflichtung für die Beyond Green GmbH zu laufender Aktualisierung oder Überprüfung sondern nicht ausdrücklich durch den Kunden beauftragt. Wird die Beyond Green GmbH für einen Schaden in Anspruch genommen, für den auch ein Dritter einzutreten hat, so haftet sie nur in dem Umfang, in dem sie im Verhältnis zu dem Dritten haftbar ist. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5) Verzug
Kommt die Beyond Green GmbH ohne Einwirkung Externer mit seinen Leistungen in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht innerhalb der Nachfrist die vereinbarte Leistung erbracht wird. Dies gilt jedoch nicht für den Fall höherer Gewalt. Ein Ereignis höherer Gewalt, das der Beyond Green GmbH die Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, berechtigt sie, die Erfüllung einer Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und zuzüglich um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen, akute Hardwareausfälle und ähnliche Umstände von denen die Beyond Green GmbH unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, gleich.
6) Verlängerung und Unterbrechung
Verlängert sich durch Gründe, die die Beyond Green GmbH nicht zu vertreten hat, die Leistungszeit gegenüber den bei Auftragserteilung vorgesehenen Terminen, hat die Beyond Green GmbH Anspruch auf eine Vergütung der damit verbundenen Mehrkosten. Das gleiche gilt im Fall einer Unterbrechung, die die Beyond Green GmbH nicht zu vertreten hat.

7) Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Alle Leistungen, die von der Beyond Green GmbH vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden sind zu zahlen, unabhängig davon ob der Kunde sie tatsächlich nutzt. Die Beyond Green GmbH kann bei umfangreicheren Projekten sowie bei Dienst- und Werkverträgen Teilleistungen bzw. angemessene Abschlagszahlungen abrechnen.

Zudem ist die Beyond Green GmbH berechtigt, eine angemessene Vorschussrechnung vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Vorausbezahlte Beträge werden auch bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig zurückgezahlt. Von der Beyond Green GmbH erstellte Arbeiten oder Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen Eigentum von der Beyond Green GmbH. Sie dürfen vor vollständiger Begleichung seitens der Beyond Green GmbH ausgestellten Rechnungen nicht genutzt werden, auch nicht für Werbezwecke o.ä. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist die Beyond Green GmbH berechtigt, die Leistungen bei den entsprechenden Projekten / Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen bzw. den Zugriff zu dem betreffenden Leistungsangebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Werden der Beyond Green GmbH Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, also die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen, so kann die Beyond Green GmbH vom Vertrag zurücktreten.

8) Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Teilen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den die Beyond Green GmbH zu vertreten hat, so steht der Beyond Green GmbH ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.

9) Verjährung
Die Verjährung der Ansprüche des Auftraggebers gegen die Beyond Green GmbH wird einzelvertraglich geregelt, ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt mit der Erfüllung der Leistung und durch Stellung der Schlussrechnung.

10) Nutzungsrechte / Freigabe als Referenz
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars räumt die Beyond Green GmbH dem Auftraggeber das Recht ein, ein Arbeitserzeugnis in dem vereinbarten Rahmen / zu dem vereinbarten Zweck / für einen vereinbarten Zeitraum / in einem vereinbarten Einzugsgebiet in unveränderter Form zu nutzen.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Eine anderweitige / weitergehende Nutzung, Veränderung der von der Beyond Green GmbH erstellten Arbeitserzeugnisse oder ein Gebrauch als Vorlage für andere Arbeiten, ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung zulässig.
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Beyond Green GmbH hierbei das Recht, für die Zustimmung ein entsprechendes, einmaliges Honorar zu berechnen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Erlaubnis von der Beyond Green GmbH. Unabhängig der vorstehenden Regelungen behält sich die Beyond Green GmbH vor, die Arbeitserzeugnisse und Werke im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen grundsätzlich bei der Beyond Green GmbH.

11) Urheberrechte
Sämtliche Arbeiten bleiben in vollem Umfang urheberrechtliches Eigentum von der Beyond Green GmbH. Entwürfe, Werkzeichnungen oder andere Leistungen, die für den Kunden erstellt, von diesem jedoch nicht angenommen wurden, bleiben geistiges Eigentum von der Beyond Green GmbH und stehen, ebenso wie das Endprodukt, unter dem gesetzlichen Urheberrecht.
Eine Umsetzung von nicht weitergeführten Entwürfen, Werkzeichnungen oder anderen Leistungen durch eine andere Agentur oder einen anderen Servicepartner des Kunden ist untersagt. Das Urheberrecht und seine Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von der Beyond Green GmbH dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch von Teilen ihrer Arbeiten, ist unzulässig und wird urheberrechtlich verfolgt. Im Übrigen dürfen die Unterlagen nur mit schriftlichem Einverständnis seitens der Beyond Green GmbH einem Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

12 ) Geheimhaltung
Die Beyond Green GmbH und deren Mitarbeiter haben über alle im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, Kunden und Lieferanten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen gegenüber Unbefugten zu wahren. Sie haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit Unbefugte von den genannten Angelegenheiten und Vorgängen keine Kenntnis erlangen.

13) Unterlagen des Auftraggebers
Die Beyond Green GmbH ist berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen/Akten etc. des Auftraggebers nach Ablauf 1 (eines) Jahres nach Projektabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber schriftlich zurückverlangt werden.

14) Abwerbungsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder während des laufenden Projektes noch bis zu mindestens einem Jahr nach dem offiziellen Abschluss des vorliegenden Projektes (gemessen am Zahlungseingang der Abschlussrechnung) keine internen oder externen Mitarbeiter von der Beyond Green GmbH abzuwerben bzw. einzustellen. Bei Zuwiderhandeln erwirbt die Beyond Green GmbH einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber von einem Bruttojahresgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters.

15) Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht Italienischem Recht. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine einvernehmliche Lösung unter Einschaltung des Schiedsgerichts der Handelskammer Bozen anzustreben ist. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für beide Parteien verbindlich. Gerichtsstand ist ausschließlich Bozen (Italien).

16) Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen müssen schriftlich erfolgen. Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

(Fassung vom 01. Januar 2019)